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   BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74   

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BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74 (https://dejure.org/1975,1769)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1975 - VI B 80.74 (https://dejure.org/1975,1769)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1975 - VI B 80.74 (https://dejure.org/1975,1769)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Problematik der Erörterung von unausweichlichen Konfliktsituationen - Bewusste und innerlich verpflichtende Gewissensentscheidung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74
    Der beschließende Senat hat diese Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Problematik der Erörterung von unausweichlichen Konfliktsituationen noch dahin verdeutlicht, daß der Wehrpflichtige sich bei seiner - sein Gewissen belastenden - Motivation an "sittlich respektablen Kriterien" orientieren muß (vgl. BVerwGE 44, 313 [318]; Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -).

    Der Zulassungsgrund der Abweichung ( 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG) wäre nur dann gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in seinen entscheidungserheblichen rechtlichen Darlegungen von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 - mit Nachweisen).

    Wie aber dem Sinnzusammenhang der Urteilsbegründung (vgl. insbesondere S. 6 der Urteilsausfertigung) zu entnehmen ist, hat das Verwaltungsgericht lediglich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -) aus der Art und Weise, wie der Kläger sein "potentielles Verhalten in extremen Konfliktsituationen wie z. B. dem Flammenwerferfall" erläutert hat, den Eindruck gewonnen, daß er "einer ... reflektierten ethischen Entscheidung aus dem Wege gehen möchte".

    Fragen der Tatsachen- und Beweiswürdigung können aber nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe des 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG sein (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschlüsse vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 - und vom 25. November 1974 - BVerwG VI B 68.74 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74
    Zu Unrecht macht der Kläger ferner geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des - früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen - VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - (Buchholz 448.0 25 WPflG Nr. 28) ab.

    - Abgesehen davon, daß das Verwaltungsgericht das Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - ausdrücklich in der Entscheidungsbegründung angeführt hat, hält sich seine rechtliche Betrachtungsweise auch bei der Würdigung des konkreten Falles im Rahmen der Rechtsauffassung dieses Urteils.

  • BVerwG, 25.11.1974 - VI B 68.74

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ermessen des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74
    Fragen der Tatsachen- und Beweiswürdigung können aber nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe des 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG sein (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschlüsse vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 - und vom 25. November 1974 - BVerwG VI B 68.74 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74
    Wesentlich ist vielmehr, ob der Wehrpflichtige von seiner Sicht her das von ihm als sittlich gut Erkannte für seine Person glaubt durchsetzen zu müssen, und er dabei unter Gewissenszwang steht (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 - [Buchholz 448.0 25 WPflG Nr. 58] unter Bezugnahme auf BVerwGE 23, 98).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 56.73

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74
    Wesentlich ist vielmehr, ob der Wehrpflichtige von seiner Sicht her das von ihm als sittlich gut Erkannte für seine Person glaubt durchsetzen zu müssen, und er dabei unter Gewissenszwang steht (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 - [Buchholz 448.0 25 WPflG Nr. 58] unter Bezugnahme auf BVerwGE 23, 98).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74
    Der beschließende Senat hat diese Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Problematik der Erörterung von unausweichlichen Konfliktsituationen noch dahin verdeutlicht, daß der Wehrpflichtige sich bei seiner - sein Gewissen belastenden - Motivation an "sittlich respektablen Kriterien" orientieren muß (vgl. BVerwGE 44, 313 [318]; Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -).
  • BVerwG, 08.04.1975 - 6 B 5.75

    Voraussetzungen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an

    Der Zulassungsgrund der Abweichung (vgl. 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG) wäre nur dann gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in seinen entscheidungserheblichen rechtlichen Darlegungen von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 - und vom 30. Januar 1975 - BVerwG VI B 80.74 -).

    Damit kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe des 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 30. Januar 1975 - BVerwG VI B 80.74 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 16.10.1975 - 6 B 34.75

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer

    Fragen der Tatsachen- und Beweiswürdigung können jedoch nicht Gegenstand einer Beschwerde nach Maßgabe des § 34 Abs. 2 Sätze 2 und 3 WPflG sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 30. Januar 1975 - BVerwG VI B 80.74 - mit weiteren Nachweisen).
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